Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

03362 / 88 02 95

Hausdurchsuchung – das traumatische Erlebnis kann jeden treffen

Eine Hausdurchsuchung ist für jeden Menschen eine Ausnahmesituation. Plötzlich steht die Polizei vor der Tür, meist früh am Morgen, und möchte Ihre Wohnung oder Ihr Haus durchsuchen. So eine Situation löst verständlicherweise Stress, Unsicherheit und viele Fragen aus.
Wichtig ist: Bleiben Sie ruhig – und wissen Sie, was zu tun ist.

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert werden. Verweigern Sie die Aussage gegenüber Ermittlungsbehörden, solange Ihr Anwalt nicht anwesend ist.

Wie kommt es überhaupt zu einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung ist immer ein* massiver Eingriff in Ihre Rechte,* der gut begründet sein muss. Sie passiert nicht einfach so, aber auch einen Unschuldigen kann sie treffen. Die Polizei darf Ihre Wohnung natürlich nur durchsuchen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Aber manchmal sind die Ermittlungsbehörden sicher, bei Ihnen könnten Beweise gefunden werden.

Normalerweise beantragt die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht nun einen Durchsuchungsbeschluss. Nur in ganz dringenden Fällen, wenn sogenannte „Gefahr im Verzug“ besteht, kann auch die Polizei selbst handeln.
Mit Rat: Schauen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss genau an und äußern sich nicht zu den Vorwürfen.

Was Sie aus dem Beschluss erfahren

Darin steht genau:
  • gegen wen sich die Maßnahme richtet,
  • welche Räume durchsucht werden dürfen,
  • was die Polizei sucht,
  • und welcher Tatverdacht besteht.

Lassen Sie sich eine Kopie aushändigen.

Wann Sie die Polizei in Ihre Wohnung lassen müssen

Wenn die Polizei mit einem gültigen Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür steht, müssen Sie sie einlassen.

Achtung: Wenn Sie sich weigern, kann die Tür notfalls gewaltsam geöffnet werden.

Ohne Beschluss dürfen Sie den Zutritt verweigern – es sei denn, die Beamten berufen sich auf „Gefahr im Verzug“. In dem Fall prüfe ich später, ob das gerechtfertigt war.

Es hilft Zeugen oder Anwalt hinzuziehen

Natürlich fühlen Sie sich nicht wohl, wenn die Polizei völlig unerwartet vor der Tür steht und Ihre Wohnung durchsuchen will. Sie sind verunsichert und vielleicht sogar ängstlich. Oft hilft es, wenn Ihr Anwalt oder ein guter Freund dabei ist. Leider haben Sie zwar das Recht mich oder Freunde hinzuzuziehen, aber die Polizei muss nicht warten, bis eine vertraute Person eintrifft.

Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt dafür, dass:

  • Ihre Rechte gewahrt bleiben,
  • keine unzulässigen Fragen gestellt werden,
  • und die Durchsuchung korrekt abläuft.

Mein Rat bei einer Hausdurchsuchung?

  1. Bleiben Sie ruhig und höflich. Auch wenn die Situation unangenehm ist, Wut oder Widerstand machen es nur schlimmer.
  2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Prüfen Sie ihn und bitten Sie um eine Kopie.
  3. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen nichts sagen – wirklich nichts. Sagen Sie lieber: „Ich möchte erst mit meinem Anwalt sprechen.“
  4. Notieren Sie, was passiert. Namen der Beamten, was mitgenommen wurde, und alles, was Ihnen auffällt.
  5. Unterzeichnen Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Sie sind nicht verpflichtet, sofort etwas zu unterschreiben.
  6. Fassen Sie nichts an und löschen Sie keine Daten. Das könnte als Verdunkelung gewertet werden.

Kurz gesagt: Kooperieren Sie, aber sagen Sie nichts ohne anwaltlichen Rat.

Computer oder Handy sollen beschlagnahmt werden

Computer und Handy sind heute fester Bestandteil des Lebens, daher trifft es jeden besonders hart, wenn die Polizei die Geräte mitnimmt. Das ist aber leider grundsätzlich erlaubt, wenn sie als mögliche Beweismittel infrage kommen.

Noch problematischer ist, wenn Sie Computer oder Handy beruflich benötigen, das kann existenzbedrohend sein. Das Urteil des Amtsgericht Reutlingen (5 Gs 363/11) zeigt eine Möglichkeit auf. Das Gericht sieht in solchen Fällen den* Grundsatz der Verhältnismäßigkeit* verletzt, wenn die Ermittlungsbehörde die Beweismittel auch durch Fertigen einer Kopie einer fest eingebauten Festplatte auf einem externen Datenträger verschaffen kann. Nur wenn eine Sicherung vor Ort nicht möglich ist, kann eine kurzfristige Mitnahme des gesamten Computersystems gerechtfertigt sein. Nach der alsbaldigen Herstellung einer 1:1-Kopie der Festplatte ist er unverzüglich an den Eigentümer zurückzugegeben.

Nicht beruflich benötigte Geräte dürfen beschlagnahmt werden. Sie können lediglich auf private oder vertrauliche Daten hinweisen. Als Anwalt beantrage ich, dass diese Daten nicht ausgewertet oder versiegelt werden.

Hausdurchsuchungen sind kein Alltag für Sie – aber für einen Fachanwalt für Strafrecht

Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich professionelle Unterstützung holen, bevor Sie irgendetwas sagen oder unterschreiben.