Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

03362 / 88 02 95

Strafrecht – Ein guter Anwalt ist unabdingbar

Eine Konfrontation mit dem Strafrecht ist meist eine unerfreuliche Sache. Ob als Täter oder als Opfer, ist rechtsanwaltlicher Beistand sinnvoll, wenn nicht sogar zwingend notwendig. Als mutmasslicher Täter möchten Sie möglichst straffrei davon kommen und als Opfer möchten Sie, dass die begangene Tat wiedergutgemacht wird beziehungsweise der Täter eine angemessene Strafe erhält. In beiden Fällen kann ein guter Rechtsanwalt den Prozess maßgeblich zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert werden. Verweigern Sie die Aussage gegenüber Ermittlungsbehörden, solange Ihr Anwalt nicht anwesend ist.

Wenden Sie sich schnellstmöglich an meine als erfahrene Anwaltskanzlei, deren Schwerpunkt das Strafrecht ist, wenn Sie mit einem Tatverdacht konfrontiert werden. Ich leite einem ersten Gespräch sofort die nötigen Schritte ein, um die Vorwürfe gegen Sie abzuwehren. Eine gute Verteidigung hat wesentlichen Einfluss auf den Ausgang des Prozesses.
Ziel meiner Verteidigung ist es, eine frühzeitige, möglichst außergerichtliche Klärung des Falles durch Anwendung der passenden Rechtsmittel, beispielsweise der Prüfung der Strafmündigkeit oder der Stellung von Beweisanträgen zu erwirken. Ist dies nicht möglich, versuchen ich Strafaufhebungsgründe aufzuführen oder die Strafzumessung zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.
Zu den häufigsten Straftaten, mit denen ich beschäftigt bin, gehören Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, sexueller Missbrauch und Tötungsdelikte, Nötigung und Bedrohung, Drogendelikte oder Freiheitsberaubung.

Meine Tätigkeiten als Strafverteidiger

  • Ich beraten Sie
    Im persönlichen Gespräch kläre ich die beste Herangehensweise in Ihrem jeweiligen Verfahren. Natürlich beantworte ich Ihre Fragen zu den Kosten und einer möglichen Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.
  • Ich beantrage Akteneinsicht
    Da man als Privatperson keine Akteneinsicht beantragen kann, übernehmen ich diesen wichtigen Schritt für Sie, denn erst wenn alle Informationen zum jeweiligen Fall vorliegen, kann die beste Strategie ermittelt werden.
  • Ich vertrete Sie gegenüber Ermittlungsbehörden
    Geben Sie bereits im Ermittlungsverfahren keine Auskunft. Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf, sondern machen von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Verweisen Sie einfach auf mich, Ihren Anwalt.
  • Ich ermittle die beste Strategie
    Nach dem Erstgespräch und dem Erhalt der Akte, prüfe ich die beste Vorgehensweise, um einer Gerichtsverhandlung zu entgehen. Sollten eine Verhandlung stattfinden, erarbeiten ich eine entsprechende Verteidigungsstrategie, um bestmöglich auf die Verhandlung vorbereitet zu sein und auf möglichst alle Eventualitäten reagieren zu können.
  • Ich verteidige Sie vor Gericht
    Kommt es zu einer Hauptverhandlung, bereiten ich Sie auf diese vor und vertrete Sie deutschlandweit vor jedem Gericht. Während der Verhandlung werden alle vorhandenen Beweise angebracht, auch Zeugen und Gutachter befragt. Bei Bedarf stelle ich Anträge und bringe Einsprüche ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.