Hendrik Stula
Fachanwalt für Sozialrecht

03362 / 88 02 95

Versicherungsrecht – Ich wahre Ihre Rechte!

Versicherungsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden regeln. Es umfasst die Bedingungen und Regelungen, die in Versicherungsverträgen festgelegt sind, um Leistungen im Falle eines Schadens zu garantieren. Zudem enthält es auch Ausnahmeregelungen und Klauseln, die Missbrauch verhindern sollen, deren Interpretation jedoch häufig zu juristischen Auseinandersetzungen führen kann.

Meine Empfehlung an Sie: Geben Sie nicht gleich bei der ersten Hürde auf! Oftmals reichen kleine Formalitäten aus, um ein gutes Ergebnis für Sie zu erzielen.

Komplexität der Versicherungsverträge

Jeder Deutsche hat im Durchschnitt zehn Versicherungen, die verschiedenen Lebens- und Eigentumsschutz bieten. Während manche dieser Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, sind andere freiwillig und hängen vom persönlichen Bedarf ab.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das 2007 in Kraft trat, sollte mehr Transparenz und Verständlichkeit in die zunehmend komplexen Versicherungsbedingungen bringen. Doch trotz dieser Gesetzesänderung sind die heutigen Versicherungsverträge weiterhin deutlich umfangreicher als vor einigen Jahrzehnten.

Bei Unsicherheiten oder im Falle eines Rechtsstreits ist es ratsam, sich die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht zu sichern, um die Rechtmäßigkeit von Vertragsbedingungen sowie möglicher Streitfragen zu überprüfen.

Typische Versicherungen in Deutschland

Ich stehe Ihnen für alle rechtlichen Fragen rund um Versicherungen zur Verfügung.

Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung gilt als eine der wichtigsten Absicherungen für Privatpersonen. Sie übernimmt Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen, und sichert gegen Schadensersatzforderungen ab. Obwohl der Name eine Pflichtversicherung vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Es ist vielmehr eine private Pflicht, den verursachten Schaden zu ersetzen – und das unbegrenzt, falls erforderlich.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Für Personen, deren Einkommen ausschließlich oder hauptsächlich aus ihrer Berufstätigkeit stammt, bietet diese Versicherung Schutz vor finanziellen Engpässen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sie sichert den Lebensstandard, falls der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann.
  • Risikolebensversicherung
    Diese Versicherung schützt die finanziellen Interessen der Familie oder anderer wirtschaftlich abhängiger Personen des Versicherten im Falle dessen Todes. Sie sorgt für eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
  • Hausratversicherung
    Diese Sachversicherung schützt den Hausrat eines Haushalts vor Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch und übernimmt auch die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten nach einem Schadensfall.
  • Kapitallebensversicherung
    Diese Versicherung dient sowohl der Altersvorsorge als auch der Absicherung der Familie im Falle des Todes. Am Ende der Vertragslaufzeit wird der angesparte Betrag inklusive Zinsen ausgezahlt. Eine vorzeitige Auszahlung ist zwar möglich, führt jedoch meist zu finanziellen Verlusten.
  • Kfz-Versicherungen
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Darüber hinaus gibt es freiwillige Versicherungen wie Teil- und Vollkasko, die Schäden am eigenen Fahrzeug decken, beispielsweise bei Unfällen oder Unwetterschäden.

Mein Rat: Lassen Sie sich von der Versicherung nicht hinhalten, sondern wenden sich an einen Anwalt, der Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhilft.