Die Fahrerflucht, juristisch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) bezeichnet, gehört zu den häufigsten Delikten im deutschen Straßenverkehr. Viele Betroffene unterschätzen jedoch die Schwere der Folgen. Wer den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, begeht eine Straftat. Schon bei einem kleinen Blechschaden drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Kommt es allerdings zu Personenschäden oder gar Todesfolgen, bewegen sich die rechtlichen Konsequenzen in einer ganz anderen Dimension. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, dass Fahrerflucht im Extremfall sogar als versuchtes Tötungsdelikt gewertet werden kann. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht wie Manshardt Woltersdorf entscheidend.
Im Jahr 2023 kam es auf der A33 zu einem tragischen Unfall. Ein 30-jähriger Autofahrer bedrängte sein vorausfahrendes Fahrzeug mit Lichthupe, schlingerte, um zu provozieren, und schnitt schließlich den Wagen so, dass dieser von der Fahrbahn abkam. Das Auto überschlug sich mehrfach, prallte gegen einen Baum – der Beifahrer starb, der Fahrer wurde schwer verletzt.
Das Landgericht Osnabrück verurteilte den aggressiven Autofahrer 2024 wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Einen Tötungsvorsatz verneinte das Gericht. Der BGH bestätigte diesen Punkt: Beim Schneidemanöver habe der Angeklagte nicht den Tod des anderen Verkehrsteilnehmers billigend in Kauf genommen.
Doch beim Thema Unfallflucht sah der BGH die Sache anders: Die Flucht vom Unfallort könne eine völlig neue rechtliche Bewertung eröffnen – bis hin zum versuchten Tötungsdelikt durch Unterlassen. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen (Urteil vom 28.08.2025 – 4 StR 476/24).
Der BGH hat deutlich gemacht: Die bloße Ablehnung eines Tötungsvorsatzes beim Unfall bedeutet nicht automatisch, dass auch bei der Fahrerflucht kein Vorsatz vorliegt. Gerade in dieser Phase kann das Unterlassen von Hilfe oder die Flucht vom Unfallort strafrechtlich als Inkaufnahme des Todes gewertet werden.
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Wer mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert ist, sollte keine voreiligen Aussagen machen. Schon wenige Sätze gegenüber der Polizei können schwerwiegende Folgen haben. Hier zeigt sich der entscheidende Vorteil eines Fachanwalts für Strafrecht:
1. Fachkenntnis aktueller Rechtsprechung
Ein Fachanwalt wie Manshardt Woltersdorf kennt nicht nur das Gesetz, sondern auch die neuesten Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte. Er kann einschätzen, wie Gerichte den Fall rechtlich bewerten.
2. Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie
Nur ein Verteidiger hat das Recht, die Ermittlungsakten einzusehen. Daraus ergibt sich die Grundlage für eine gezielte Verteidigung.
3. Schutz vor Fehlern
Beschuldigte neigen dazu, sich zu rechtfertigen – oft mit fatalen Folgen. Ein Fachanwalt sorgt dafür, dass nur rechtlich sinnvolle Erklärungen abgegeben werden.
4. Individuelle Verteidigung
Jeder Fall ist anders. Ob Blechschaden, Personenschaden oder gar der Vorwurf des versuchten Tötungsdelikts: Ein Fachanwalt entwickelt eine individuelle Strategie, die auf den konkreten Umständen basiert.
Das aktuelle BGH-Urteil zeigt eindrücklich, dass Fahrerflucht im Extremfall zu einer Anklage wegen versuchten Totschlags führen kann. Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte daher niemals flüchten, sondern sofort die gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Kommt es dennoch zu einem Ermittlungsverfahren, ist die Verteidigung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wie Manshardt Woltersdorf unerlässlich. Er sorgt dafür, dass die Rechte des Mandanten gewahrt bleiben – und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die den Unterschied zwischen Geldstrafe und mehrjähriger Freiheitsstrafe ausmachen kann.
Rechtsanwalt Manshardt Woltersdorf ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt Mandanten bundesweit in Strafverfahren. Besondere Schwerpunkte sind Fahrerflucht, fahrlässige Tötung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Kapitaldelikte im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung bietet er kompetente Verteidigung – auch in komplexen Verfahren.