Das Arbeitsrecht ist einer meiner Schwerpunkte, mit denen ich fast täglich zu tun haben. Bei mir erwartet Sie eine professionelle Beratung und Beurteilung darüber, ob sich der Rechtsweg für Sie lohnt und welche Möglichkeiten sich bieten. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, weshalb ich die Perspektiven beider Seiten gut kenne und dieses Wissen zu Ihren Gunsten anwende.
Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um das Thema Kündigung. Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Ich zeigen auf, ob eine außerordentliche Kündigung zulässig und korrekt begründet ist oder ob die Bedingungen für eine ordentlichen Kündigung erfüllt sind.
Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, muss ein Arbeitgeber gute Gründe nachweisen, die die Kündigung sozial rechtfertigen. Bei Betrieben mit weniger als zehn Vollzeit-Mitarbeitern, ist kein Grund nötig, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Eine außerordentliche, in der Regel fristlose oder fristverkürzte Kündigung, bedarf hingegen immer eines Grundes, der so wichtig ist, dass ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist.
Ich unterstützen Sie in allen Kündigungsverfahren vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht und beantworten Ihnen alle Fragen, die diesbezüglich vor Vertragsbeginn zu beachten sind.
Oft kommt es auf die Vereinbarungen an. Daher prüfe ich bestehende Arbeits- und Dienstverträge beziehungsweise erstelle diese für verschiedene Positionen Ihres Betriebes oder für Organvertretungen einer juristischen Person. Die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen sollten sowohl vom Arbeitgeber wie Arbeitnehmer genau verstanden und abgewogen werden. Zusätzlich zu individuellen Vereinbarung sind Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten. Aus diesem Grund ist nicht alles verbindlich, was vertraglich unterzeichnet wurde.
Ich verhandle und schließe Abfindungen, Vergleiche und Aufhebungsverträge ab. Wenn sich beispielsweise ein Unternehmen entscheidet, eine Abfindung zu zahlen, schützt es sich vor der Gefahr, dass die Kündigung unwirksam ist. Unwirksam bedeutet: Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage muss das Unternehmen den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Um das zu verhindern lassen sich viele Unternehmen auf eine Verhandlung um eine Abfindung ein.
Des weiteren prüfe ich Ihre Arbeitszeugnisse und unterstützen Sie bei Änderungswünschen und beraten Sie hinsichtlich Abmahnungen und Versetzungen. Ich beraten Sie auch bei den besonderen Umständen von Arbeitsverträgen von Führungspositionen einschließlich Geschäftsführung.