Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kennt das Risiko: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, eine falsche Entscheidung oder eine unglückliche Situation – und schon drohen rechtliche Konsequenzen. Während kleinere Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, spricht man bei schwereren Fällen von Verkehrsstraftaten. Dazu gehören etwa Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
In solchen Fällen kann ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht entscheidend sein. Rechtsanwalt Manshardt aus Woltersdorf, Fachanwalt für Strafrecht, erklärt, warum sich Betroffene nicht mit allgemeiner Rechtsberatung zufriedengeben sollten – und warum ein Fachanwalt nicht mehr kostet als jeder andere Anwalt.
Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert werden. Verweigern Sie die Aussage gegenüber Ermittlungsbehörden, solange Ihr Anwalt nicht anwesend ist.
Viele Autofahrer wissen nicht genau, wo die Grenze liegt. Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens ist eine Sache – eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, eine Fahrerflucht nach einem Unfall oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind jedoch Straftaten.
Die Folgen sind deutlich gravierender:
Gerade deshalb gilt: Bei Verkehrsstraftaten sollte sofort ein spezialisierter Verteidiger eingeschaltet werden.
Nicht jeder Anwalt verfügt über dieselbe Erfahrung. Ein Fachanwalt für Strafrecht wie Rechtsanwalt Manshardt hat:
Das bedeutet: Ein Fachanwalt erkennt Fehler in Ermittlungsakten schneller, weiß, welche Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht Erfolg versprechen, und kann Betroffene gezielter beraten.
Wichtig zu wissen: Ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein normaler Anwalt. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer transparenten Honorarvereinbarung. Betroffene erhalten also mehr Expertise zum gleichen Preis.
Viele Beschuldigte machen den Fehler, unüberlegt Angaben bei der Polizei zu machen. Das kann die Verteidigung später erheblich erschweren.
Rechtsanwalt Manshardt rät:
Sagen Sie zunächst nichts zur Sache und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich die Ermittlungsakte einsehen und die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wer in Woltersdorf, Erkner, Fürstenwalde, Frankfurt (Oder) oder im Großraum Berlin-Brandenburg mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert wird, findet in Rechtsanwalt Manshardt einen erfahrenen Ansprechpartner.
Die Vorteile im Überblick:
Ein Mandant wurde wegen Unfallflucht angezeigt, nachdem er beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht berührt hatte. Ohne anwaltliche Hilfe drohten ihm Geldstrafe und Führerscheinentzug. Durch die frühzeitige Verteidigung von Rechtsanwalt Manshardt konnte das Verfahren eingestellt werden – der Führerschein blieb erhalten.
Eine Verkehrsstraftat ist keine Bagatelle. Es drohen hohe Strafen, Führerscheinverlust und langfristige Konsequenzen. Betroffene sollten sich deshalb nicht auf Zufälle verlassen, sondern auf die Kompetenz eines Fachanwalts setzen.
Rechtsanwalt Manshardt aus Woltersdorf bietet als Fachanwalt für Strafrecht fundierte Beratung und konsequente Verteidigung – ohne Mehrkosten gegenüber einem herkömmlichen Anwalt.