Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

03362 / 88 02 95

Strafrecht – Ein guter Anwalt ist unabdingbar

Eine Konfrontation mit dem Strafrecht ist meist eine unerfreuliche Sache. Ob als Täter oder als Opfer, ist rechtsanwaltlicher Beistand sinnvoll, wenn nicht sogar zwingend notwendig. Als mutmasslicher Täter möchten Sie möglichst straffrei davon kommen und als Opfer möchten Sie, dass die begangene Tat wiedergutgemacht wird bzw. der Täter eine angemessene Strafe erhält. In beiden Fällen kann ein guter Rechtsanwalt den Prozess maßgeblich zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert werden. Verweigern Sie die Aussage gegenüber Ermittlungsbehörden, solange Ihr Anwalt nicht anwesend ist.

Sollten Anschuldigungen als Tatverdächtiger gegen Sie vorliegen, so sollten Sie sich in jedem Fall schnellstmöglich an uns als erfahrene Anwaltskanzlei, deren Schwerpunkt das Strafrecht ist, wenden. Wir nehmen nach einem ersten Gespräch sofort die nötigen Schritte vor, um die Vorwürfe gegen Sie abzuwehren. Eine gute Verteidigung hat wesentlichen Einfluss auf den Ausgang des Prozesses.

Ziel der Verteidigung ist es, eine frühzeitige, möglichst außergerichtliche Klärung des Falles durch Anwendung der passenden Rechtsmittel, wie bspw. der Prüfung der Strafmündigkeit oder der Stellung von Beweisanträgen zu erwirken. Ist dies nicht möglich, versuchen wir Strafaufhebungsgründe aufzuführen oder die Strafzumessung zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.
Zu den häufigsten Straftaten, mit denen wir beschäftigt sind, gehören Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, sexueller Missbrauch und Tötungsdelikte, Nötigung und Bedrohung, Drogendelikte oder Freiheitsberaubung.

Unsere Tätigkeiten als Strafverteidiger

  • Wir beraten Sie
    Wir beraten Sie hinsichtlich der besten Herangehensweise in Ihrem jeweiligen Verfahren. Beantworten Fragen zu den Kosten und einer möglichen Übernahme der Rechtsschutzversicherung.
  • Wir beantragen Akteneinsicht
    Da man als Privatperson keine Akteneinsicht beantragen kann, übernehmen wir diesen wichtigen Schritt für Sie, denn erst wenn alle Informationen zum jeweiligen Fall vorliegen, kann die beste Strategie ermittelt werden.
  • Wir vertreten Sie gegenüber Ermittlungsbehörden
    Schon im Ermittlungsverfahren, sollten Sie den Behörden gegenüber keine Auskünfte erteilen, sondern von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und an uns verweisen.
  • Wir ermitteln die beste Strategie
    Nach dem Erstgespräch und dem Erhalt der Akte, prüfen wir die beste Vorgehensweise, um einer Gerichtsverhandlung zu entgehen. Sollten wir nicht um eine Verhandlung herum kommen, erarbeiten wir eine entsprechende Verteidigungsstrategie, um bestmöglich auf die Verhandlung vorbereitet zu sein und auf möglichst alle Eventualitäten reagieren zu können.
  • Wir verteidigen Sie vor Gericht
    Kommt es zu einer Hauptverhandlung, bereiten wir Sie auf diese vor und vertreten Sie deutschlandweit vor jedem Gericht. Während der Verhandlung werden alle vorhandenen Beweise angebracht, ggf. Zeugen und Gutachter befragt und Anträge und Einsprüche angebracht, damit wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen können.